Hund und Gesetze

Gesetzliche Regelungen für Hunde

 

Anschaffung Hund: Hundesteuer

Bevor Sie Ihren vierbeinigen Freund bei sich aufnehmen, sollten Sie sich an Ihre Kommunalverwaltung wenden, um herauszufinden, was Sie beachten müssen: Wie hoch ist die Hundesteuer? Muss Ihr Hund einen Maulkorb tragen? Ist der tierische Familienzuwachs in Ihrer Eigentumswohnung gestattet? Dies sind nur einige Fragen, mit denen Sie sich rechtzeitig auseinandersetzen sollten.

 

Alles eine Frage der Haltung

Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes regeln die gesetzlichen Grundlagen der Tier- und Hundehaltung. Ohne vernünftigen Grund dürfen Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, und Tierhalter verpflichten sich dazu, sich das nötige Wissen über die tiergerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege anzueignen. Die genaueren Vorschriften zur Hundehaltung sind Ländersache und nicht einheitlich geregelt, doch grundsätzlich gilt, dass ein Hund keine Menschen oder andere Tiere gefährden darf. Der Vierbeiner sollte außerdem ein Halsband mit Namen, Anschrift und Telefonnummer des Halters sowie einen Mikrochip tragen und darf nicht unbeaufsichtigt laufen. Die Leinenpflicht regeln die jeweiligen Kommunen und das jeweilige Landesjagdgesetz ist für das Führen in Jagdrevieren zuständig.

 

Regelungen für „gefährliche“ Hunde

Das Bundesgesetz verbietet die Einfuhr und Fortpflanzung bestimmter Rassen und derer Kreuzungen. Daher haben die jeweiligen Bundesländer Gesetze und Verordnungen mit Auflagen für die Hundehaltung festgelegt, so z. B. auch für Rassen, die als gefährlich eingestuft werden. Auflagen können u. a. ein Führungszeugnis, die Kennzeichnung des Hundes, ein Maulkorb außerhalb des privaten, gesicherten Grundstücks oder ein Wesenstest sein.

 

Hundesteuer

Sinn der Hundesteuer ist es, die Zahl der Hunde einzuschränken. Für den ersten Hund kann sich der Steuersatz zwischen 20 Euro und bis über 100 Euro bewegen. Die Hundesteuer für den zweiten Vierbeiner liegt meist noch höher, und für jeden weiteren Hund wächst der Satz in vielen Gemeinden um ein Vielfaches.

 

Halter haften für ihre Hunde

Laut BGB haften Sie als Halter für jeden Schaden, den Ihr Vierbeiner verursacht, auch wenn Sie selbst nicht mitverschuldet sind. Daher ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung unabdingbar und in einigen Bundesländern sogar Pflicht. Bei den Angeboten sollten Sie vor allem darauf achten, welche Schäden übernommen werden, wie hoch die Deckungssumme und die Selbstbeteiligung sind und ob es bestimmte Voraussetzungen oder Ausschlüsse für den Versicherungsschutz gibt.

 

Regelungen für Miet- und Eigentumswohnungen

Wenn ein Hund mit in Ihre Mietwohnung ziehen soll, muss die Hundehaltung eindeutig im Mietvertrag erlaubt oder bereits im Vorfeld und nach Absprache durch eine schriftliche Genehmigung geregelt sein. Die Hundehaltung kann jedoch auch später verboten werden, sollten sich z. B. andere Mieter durch den Hund belästigt fühlen. Selbst wenn Sie über ein gemeinschaftliches Wohneigentum verfügen, kann ein einstimmiger Beschluss oder ein Mehrheitsbeschluss zu einem generellen Hundehaltungsverbot führen. Dies wird bindend, sobald es in der Teilungserklärung erfasst ist. Ab wann Hundebellen als Lärmbelästigung gilt, hängt von der jeweiligen Wohnsituation ab. Die örtlichen Regelungen der Ruhezeiten sollten in jedem Fall eingehalten werden: Sobald sich Mieter durch das Bellen des Hundes belästigt fühlen und ihre Miete kürzen, kann der Vermieter Schadenersatz vom Hundehalter verlangen.